Grundsteuerreform trifft einige Bürger und Bürgerinnen aus Schleiden hart

07.02.2025

In den letzten Tagen wurden die Steuerbescheide in Schleiden verteilt. Für einige Hausbesitzer hat es böse Überraschungen gegeben.

Grundsätzlich kann und muss man sagen, dass der Rat der Stadt Schleiden nichts für eine Erhöhung kann. Aufgrund eines Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes musste die Besteuerung geändert werden, da die frühere Bewertung völlig veraltet war und auf Einheitswerten von 1964 beruhte. Sinn und Zweck davon soll eine Umverteilung der Steuer sein.

Ziel war es die Steuer gerechter zu gestalten. Bei der bisherigen Steuerberechnung wurde ein alter Einheitswert des Hauses angenommen. Dieser wurde in der Regel nicht mehr geändert und wurde dann mit dem Hebesatz (den hat der Rat festgelegt) multipliziert. Das Finanzamt hat alle Haus- und Grundstücksbesitzer aufgefordert die Daten zu aktualisieren. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Die entsprechenden Bescheide haben Sie vom Finanzamt erhalten.

Wir als Rat der Stadt Schleiden mussten einen neuen Grundsteuer-Hebesatz festlegen. Dieser wurde bei der Grundsteuer B auf 1.008% des Grundsteuermessbetrages festgelegt. Dieser Satz ist ergebnisneutral, d.h. die Stadt nimmt durch die Grundsteuer B im Jahr 2025 nicht mehr ein als im Jahr 2024. Das bedeutet nicht, dass jeder mit Bezug auf den Hebesatz von 735 % für 2024 nun 273 % mehr Grundsteuer bezahlt. Der Hebesatz ist nur ein „fiktiver Faktor". Wie gesagt, die Steuer wird nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts anders verteilt.

Die Verteilung sorgt aber dafür, dass einige Grundstücks- und Hausbesitzer deutlich mehr zahlen und andere deutlich weniger. Man kann sagen, dass ältere Häuser mit großen Wohnflächen und großen Grundstücken jetzt deutlich mehr zahlen. Neue Häuser mit kleineren Grundstücken zahlen weniger. Dieser Effekt ist ausdrücklich vom Verfassungsgericht gewollt.

Die höheren Belastungen trifft leider oft die ältere Generation. Hier sind teilweise die dreifachen Beträge zu bezahlen.

Leider hat der Rat der Stadt Schleiden keine Handhabe zur Veränderung der Messbeträge, die Festlegung obliegt den Finanzämtern. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der aktuellen Finanzlage die Grundsteuer B in den nächsten Jahren noch deutlich steigen wird, damit die Stadt ihre Abgaben an den Kreis und ihre Aufgaben erfüllen kann.